Entscheidung der Woche 1 | |
Wo? | |
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BVerfG 2 BvR 1333/17; NJW 2017, 2333; NVwZ 2017, 1128; JZ 2017, 433; RÜ 2017, 592 | |
Was? | |
BVerfG, Beschluss vom 27.06.2017
Untersagung des Tragens eines Kopftuchs gegenüber einer Rechtsreferendarin. Eingriff in die individuelle Glaubensfreiheit. Berücksichtigung der Glaubens und Bekenntnisfreiheit und der Berufsfreiheit im Rahmen des juristischen Vorbereitungsdienstes. Grundrechtsberechtigung einerseits und Eingliederung in den staatlichen Aufgabenbereich andererseits. Pflicht des Staates zu weltanschaulicher und religiöser Neutralität. Das Einbringen religiöser oder weltanschaulicher Bezüge durch Rechtsreferendare kann den in Neutralität zu erfüllenden staatlichen Auftrag der Rechtspflege und der öffentlichen Verwaltung beeinträchtigen |
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Warum? | |
Eine ideale Klausur oder Prüfungsaufgabe für den Bereich der Grundrechte im öffentlichen Recht.
Praktische Konkordanz in den Bereichen der Religionsausübungsfreiheit und der Berufsfreiheit (Art. 4 und 12 GG) ist für eine Klausur und für ein Prüfungsgespräch extrem geeignet, eine abwägende, umfangreiche Argumentation mit den Stichworten
hat zu erfolgen. Egal ob mit Zusatzschwierigkeit (wie im Original) des einstweiligen Rechtschutzes oder ohne. Unbedingt lesen! |
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Vertiefungsaufgabe: | |
Aufarbeiten und Unterschiede feststellen zu BVerfGE 108, 282 (Kopftuchurteil – Lehrerin). | |
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