Das Heranziehen der Wunschstudienorte als Primärkriterium ist, sowohl bei der Erstbewerbung als auch bezüglich der Warteliste, verfassungswidrig, da es sich hierbei nicht um ein sachliches Eignungskriterium handelt. Wo? BVerfG 1 BvL 3/14 in:NJW 2018, 318Continue reading