1. Unzuverlässig i.S.d. § 5 Abs. 2 Nr. 3 lit. a WaffG a.F. ist in der Regel auch derjenige, der verfassungsfeindliche Bestrebungen im Rahmen der Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen politischen Partei verfolgt. 2. Bestrebungen,Continue reading
1. Unzuverlässig i.S.d. § 5 Abs. 2 Nr. 3 lit. a WaffG a.F. ist in der Regel auch derjenige, der verfassungsfeindliche Bestrebungen im Rahmen der Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen politischen Partei verfolgt. 2. Bestrebungen,Continue reading