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Entscheidung der Woche 02-2018 (ZR)

Tim Brockmann

Wo?

Az.: BGH III ZR 60/16

in: bundesgerichtshof.de

JurionRS 2017, 27215

 

Was?

BGH, Urteil vom 23.11.2017

Schadensersatz- und Schmerzensgeldbegehren nach einem Badeunfall;

Reichweite und Ausgestaltung der Aufsichtspflicht der Badeaufsicht in einem Schwimmbad;

Beweislastumkehr bei grob fahrlässiger Verletzung der Verpflichtung zur Überwachung eines Schwimmbadbetriebs zu Ungunsten der Aufsichtsverpflichteten;

Auswahl eines geeigneten Standorts zur ordnungsgemäßen Kontrolle der Badegäste;

Sicherstellen einer rechtzeitigen, unverzüglichen und wirksamen Hilfeleistung durch die Aufsichtspflichtigen;


Warum?

Entscheidungen zu Fällen der Beweislastumkehr sind besonders von einem Gerechtigkeitsgedanken geleitet, dessen Erörterung in Klausuren und mündlichen Prüfungen von umsichtigen Prüfern erwartet wird. Es kann nicht nur das technische Verständnis der Beweisregeln geprüft werden, sondern auch Argumentationsfähigkeit und Judiz, eine extrem ausdifferenzierbare Prüfungsaufgabe.

Merke als möglichen Argumentationsbeginn (Urteil, Rn. 23): "Die […] beweisrechtlichen Konsequenzen aus einem grob fehlerhaften Behandlungsgeschehen knüpfen daran an, dass die nachträgliche Aufklärbarkeit des tatsächlichen Behandlungsgeschehens wegen des besonderen Gewichts des ärztlichen Fehlers und seiner Bedeutung für die Behandlung in einer Weise erschwert ist, dass der Arzt nach Treu und Glauben - also aus Billigkeitsgründen - dem Patienten den vollen Kausalitätsnachweis nicht zumuten kann. Die Beweislastumkehr soll einen Ausgleich […] bieten, […]."


Vertiefungsaufgabe

Die aktuelle Rechtsprechungslinie lernen und verinnerlichen, hierzu vertiefend: BGH Urt. v. 11.05.2017, Az.: III ZR 92/16.

 

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