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Entscheidung der Woche

Eine Woche – Eine Entscheidung – Eine Seite. Unter diesem Motto stellen wir auf einer DIN A4 Seite wöchentlich eine prüfungsrelevante Entscheidung vor. Abwechselnd in den drei großen Rechtsgebieten, mit Vertiefungshinweisen, Aktenzeichen & Fundstelle sowie schematischer Eingliederung in eine gutachterliche Prüfung.

Julian Römer

Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG gewährt Abgeordneten im Gesetzgebungsverfahren neben dem Abstimmungs- auch ein Beratungsrecht. Sie müssen sich eine Meinung bilden und auf den Beschlussinhalt Einfluss nehmen können. Ein subjektives Recht auf öffentliche Anhörung folgt daraus nicht.

Entscheidung der Woche 36-2026 (ÖR)

Marija Mijatovic

Nicht jede heimliche Aufnahme einer Person in ihrer Wohnung (bzw. in dem im Übrigen von § 201a Abs. 1 Nr. 1 StGB erfassten räumlichen Schutzbereich) führt per se zu einer Strafbarkeit wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Vielmehr bedarf es zusätzlich zu der Herstellung der Bildaufnahmen eines (Verletzungs-) Erfolges in Form einer"dadurch" bewirkten "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs der abgebildeten Person". Insofern handelt es sich bei § 201a Abs. 1 Nr. 1 StGB um ein Erfolgsdelikt.

Entscheidung der Woche 35-2026 (SR)

Carolina Ries

Bei der Online-Kündigung von Fitnessstudioverträgen darf die Kündigungsseite nur ein Formular enthalten, um die notwendigen Angaben zu machen und eine Schaltfläche, um die Kündigung zu bestätigen.

Entscheidung der Woche 34-2026 (ZR)

Sina Giebel

Eine erlaubnispflichtige Waffe darf nicht über den Haus-müll entsorgt werden; die Entsorgung einer dauerhaft un-brauchbar gemachten erlaubnisfreien Luftpistole über den Hausmüll stellt hingegen keinen die waffenrechtliche Un-zuverlässigkeit begründenden unvorsichtigen Umgang mit einer Waffe dar.

Entscheidung der Woche 33-2026 (ÖR)

Ceesayding Touray

Ein Kraftfahrzeug ist weder eine Waffe i. S. d. § 113 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Alt. 1 StGB, da es weder von der Zweckbestimmung noch von einem typischen Gebrauch her zur Bekämpfung anderer oder zur Zerstörung von Sachen eingesetzt wird. Eine Ausweitung des Waffenbegriffs auf Kraftfahrzeuge wäre mit dem strafrechtlichen Analogieverbot (Art. 103 Abs. 2 GG) unvereinbar.

Entscheidung der Woche 32-2026 (SR)

Hendrik Wilken

Die Vermutungswirkung des § 477 BGB aF umfasst auch die Kausalität des (vermuteten) Mangels bei Gefahrübergang und damit der Pflichtverletzung des Verkäufers (§ 433 I S. 2 BGB) für die später zutage getretene Mangelerscheinung (Bekräftigung von BGH BeckRS 2026, 12783).

Entscheidung der Woche 31-2026 (ZR)

Dennis Ainto

Der verfassungsrechtliche Status der Fraktionen aus Art. 38 I 2 GG sichert die Mitwirkung an der parlamentarischen Willensbildung, umfasst jedoch kein Recht auf einen bestimmten Fraktionssitzungsaal.

Entscheidung der Woche 30-2026 (ÖR)

Vivien-Christina Laue

Das bloße Ausnutzen der durch zuvor ausgeübten Gewalt fortwirkenden Angst des Opfers begründet für sich genommen keine Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben im Sinne des § 249 Abs. 1 StGB.

Entscheidung der Woche 29-2026 (SR)

Vincent Eckhoff

Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls ist grundsätzlich berechtigt, einen gleichwertigen Ersatzwagen anzumieten (Bestätigung Senat, Urteil vom 5. März 2013 - VI ZR 245/11, NJW 2013, 1870).

Entscheidung der Woche 28-2026 (ZR)

Yannik Bogel

Art.267 III AEUV ist dahingehend auszulegen, dass er nationalen Regelungen, wonach das einzelstaatliche Gericht, dessen Entscheidung selbst nicht mehr mit Rechtsmitteln des inner-staatlichen Rechts angefochten werden kann, die Nutzung ei-ner Cilfit-Ausnahme nicht begründen muss, entgegensteht.

Entscheidung der Woche 27-2026 (ÖR)
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