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Entscheidung der Woche

Eine Woche – Eine Entscheidung – Eine Seite. Unter diesem Motto stellen wir auf einer DIN A4 Seite wöchentlich eine prüfungsrelevante Entscheidung vor. Abwechselnd in den drei großen Rechtsgebieten, mit Vertiefungshinweisen, Aktenzeichen & Fundstelle sowie schematischer Eingliederung in eine gutachterliche Prüfung.

Lea Kramer

Die Äußerung „#DubistEinMann“ ist eine zulässige Meinungsäußerung und stellt keinen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht im Sinne des §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB i.V.m. Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG dar.

Entscheidung der Woche 15-2024 (ZR)

Jasmin Wulf

Die Infrastrukturabgabe in Verbindung mit der Steuerentlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer, die den Haltern von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen zugutekommt, stellt eine mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit dar und verstößt gegen die Grundsätze des freien Warenverkehrs und des freien Dienstleistungsverkehrs.

Entscheidung der Woche 14-2024 (ÖR)

Emilia Debertin

Bei der Verabredung zu einer Anstiftung zu einem Verbrechen genügt eine ernstliche Willensübereinstimmung von wenigstens zwei Personen, einen Dritten zur Begehung einer in Aussicht genommenen Tat zu überzeugen.

Entscheidung der Woche 13-2024 (SR)

Marie-Christin Runkel

Auch das Rückwärtsfahren mit einem Anhänger ist ein "Ziehen" im Sinne von § 19 Abs. 4 S. 4 StVG.

Entscheidung der Woche 12-2024 (ZR)

Patricia Moreno Blanco

Nach Art. 19 IV GG hat der Einzelne einen Anspruch auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle. Im Rahmen eines Auslieferungsverfahrens sind die Gerichte im Vorfeld verpflichtet, den entscheidungserheblichen Sachverhalt aufzuklären...

Entscheidung der Woche 11-2024 (ÖR)

Morris Timme

Rücksichtslos handelt ein Fahrer nur, wenn er sich seiner Pflicht zum Einhalten der rechten Fahrspur zwar bewusst ist, sich aber aus eigensüchtigen Gründen darüber hinwegsetzt.

Entscheidung der Woche 10-2024 (SR)

Hawa Etemadi

Der Vermieter von E-Rollern haftet nicht aus einer Gefährdungshaftung als Halter, da E-Roller als Elektrokleinstfahrzeuge von der Anwendung des § 7 StVG ausgeschlossen sind.

Entscheidung der Woche 09-2024 (ZR)

Hendrik Stottmann

Der von Art. 79 III GG geschützte Regelungsinhalt wird durch Art. 21 III GG nicht berührt.

Entscheidung der Woche 08-2024 (ÖR)

Clara Kittelmann

Beihilfe kommt auch in der Form sog. psychischer Beihilfe in Betracht, indem der Haupttäter ausdrücklich oder auch nur konkludent in seinem Willen zur Tatbegehung, sei es auch schon in seinem Tatentschluss, bestärkt wird.

Entscheidung der Woche 07-2024 (SR)

Chiara Schoop

Der einseitige Ausschluss der ordentlichen Kündigungsfrist vor Beginn der Vertragslaufzeit innerhalb Allgemeiner Geschäftsbedingungen zwischen einem privaten Kindergarten und einem Elternpaar stellt...

Entscheidung der Woche 06-2024 (ZR)
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