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Entscheidung der Woche

Eine Woche – Eine Entscheidung – Eine Seite. Unter diesem Motto stellen wir auf einer DIN A4 Seite wöchentlich eine prüfungsrelevante Entscheidung vor. Abwechselnd in den drei großen Rechtsgebieten, mit Vertiefungshinweisen, Aktenzeichen & Fundstelle sowie schematischer Eingliederung in eine gutachterliche Prüfung.

Julius Brauch

Gem. § 5 Abs. 2 Nr. 3 lit. b, c WaffG kann der Besitzer von Waffen und Munition als unzulässig angesehen werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er in den letzten fünf Jahren Mitglied in einer Vereinigung gewesen oder eine solche Unterstützt hat, die ihrerseits in dieser Zeit nachweislich eine der in § 5 Abs. 2 Nr. 3 lit. a WaffG genannten Bestrebung verfolgt hat.

Entscheidung der Woche 09-2026 (ÖR)

Johanna Lange

Eine Einwilligung in eine Heilbehandlung stellt ohne
weitere Details nur auf eine lege artis Heilbehandlung ab.

Entscheidung der Woche 08-2026 (SR)

Arvid Werhahn

Wer ein Fahrzeug über das auf dem Parkschein ausgewiesene Parkzeitende hinaus auf einem gebührenpflichtigen privaten Parkplatz abstellt, begeht verbotene Eigenmacht i.S.v. § 858 Abs. 1 BGB. Der Grundstückseigentümer darf infolgedessen das Fahrzeug abschleppen lassen; eine Wartepflicht trifft ihn insoweit regelmäßig nicht.

Entscheidung der Woche 07-2026 (ZR)

Laura Minneker

Soweit es die Verurteilung zur Unterlassung Wortberichterstattung betrifft, kann eine Verletzung spezifischen Verfassungsrechts i.R.d. Meinungsfreiheit durch (1.) eine fehlerhafte Sinnermittlung als auch (2.) durch eine Überspannung der Sorgfaltspflichten i.R.d. Verdachtsberichtserstattung begründet sein.

Entscheidung der Woche 06-2026 (ÖR)

Sara Modaser

Ob eine fotomontierte Aussage einer Politikerin als strafbare Verleumdung (§§ 187, 188 StGB) oder als zuverlässige meinungsrechtliche geprägte Zuspitzung zu bewerten ist, entscheidet sich maßgeblich daran, ob der Beitrag im Kontext als Tatsachenbehauptung oder als satirische Wertung erkennbar ist.

Entscheidung der Woche 05-2026 (SR)

Gabriel Cortona

Wird der Zuschlag in der Zwangsversteigerung durch Beschluss aufgehoben, ändert dies die Rechtslage verbindlich und endgültig. Diese Wirkung gilt nicht nur zwischen den Parteien, sondern gegenüber jedermann.

Entscheidung der Woche 04-2026 (ZR)

Janek Steinert

Vorläufige Regelungen, die die Hauptsache unumkehrbar vorwegnehmen (wie zB. Auskunftspflichten) sind grundsätzlich ausgeschlossen. Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn es erforderlich scheint, um Grundrechte des Antragsstellers zu wahren.

Entscheidung der Woche 03-2026 (ÖR)

Nhu-Lan Vu

Heimtückisch handelt, wer die Arglosigkeit des Opfers bewusst zur Tat ausnutzt. Die latente Furcht des Opfers aufgrund früherer Konflikte schließt Arglosigkeit nicht aus.

Entscheidung der Woche 02-2026 (SR)

Stavroula Pappou

Hat der Unternehmer dem Verbraucher ermöglicht, über eine Internetseite einen Vertrag über die wiederkehrende Lieferung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen zu schließen, so muss er auf der Internetseite eine Kündigungsschaltfläche auch dann bereitstellen, wenn der Verbraucher für die vertraglichen Leistungen des Unternehmers ein einmaliges Entgelt zu entrichten hat und der Vertrag nach der vereinbarten Laufzeit automatisch endet.

Entscheidung der Woche 01-2026 (ZR)

Sina Giebel

Bei einer Sitzblockade handelt es sich grundsätzlich um eine geschützte Demonstration i.S.d. Art. 8 I GG, dies ist jedoch nicht der Fall, wenn sie andere Demonstration komplett lahmlegt.

Entscheidung der Woche 52-2025 (ÖR)
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