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Entscheidung der Woche 05-2018 (ZR)

Tim Brockmann

Formal und inhaltlich eine beachtenswerte Entscheidung, die das LG Frankfurt/Main im vergangenen November getroffen hat.

Wo?

LG Frankfurt am Main 2-24 O 37/17

Justiz Hessen

 

Was?

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 16.11.2017

  • Scheiternde Ansprüche eines israelischen Staatsbürgers gegen kuwaitische Fluggesellschaft auf Beförderung sowie auf Entschädigung.

  • Einheitsgesetz zum Israel-Boykott von 1964 und rechtliche Unmöglichkeit des Gesetzunterworfenen nach § 275 Abs. 1 BGB

Das Antidiskriminierungsgesetz verbietet Benachteiligung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft oder der Religion. Diskriminierung wegen Staatsangehörigkeit hierdurch nicht sanktioniert.


Vertiefungsaufgabe

  • Warum ist das LG Frankfurt/Main zuständig?

  • Was ist ein ordre public-Verstoß?

  • Warum nimmt das LG keinen an?

  • Wortlaut des § 19 AGG durchlesen und subsumieren;

  • Welche Möglichkeit hätte sich dem LG – bei anderer Argumentation – eröffnet?

Die Entscheidung ist aufgrund ihrer Aktualität besonders für eine mündliche Prüfung geeignet.

Fragen wie:

  • An welche Gesetze denken Sie?

  • Was ist in der Brüssel I-VO geregelt?

  • Woraus leitet sich ein ordre-public ab?

  • Was ist ein ordre-public?

  • Womit beschäftigt sich die ROM I-VO?

  • Warum hilft Ihnen die Fluggast-VO nicht weiter?

Können das Breitenwissen von Prüfungskandidatinnen und –kandidaten auf die Probe stellen.

Argumentatives Fingerspitzengefühl ist bei einer Ergebnisbegründung gefragt, mit: "Entscheidend ist, dass die Beklagte und die für sie handelnden Personen der Rechtsordnung ihres Staates unterworfen sind und sie sich nach den Regeln ihres Staates gesetzeswidrig verhalten würden und sie ggf. mit Strafe rechnen müssen. Auch nach der Rechtsordnung von Deutschland kann ein Vertragspartner nicht zu einer Leistung verpflichtet werden, die für ihn einen Gesetzesverstoß bedeuten würde.", muss jedenfalls dabei umgegangen werden.

 
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