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Entscheidung der Woche 06-2018 (ZR)

Tim Brockmann

Aufgrund der und der gesellschaftlichen Relevanz eine Meinung die mit Sicherheit ihren Eingang in Examensklausuren oder solche einer Fortgeschrittenenübung finden wird.

Wo?

Az: BGH 4 StR 169/17 –

in: BeckRS 2017, 129679

 

Was?

BGH, Beschluss vom 02.08.2017

Eine Garantenpflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern ergibt sich aus dem Wertemaßstab des § 1618a BGB, wobei der Gehalt der geschuldeten familiären Solidarität anhand der Umstände des Einzelfalls zu bestimmen ist, insbesondere unter Berücksichtigung des Alters, des Gesundheitszustands, der Lebensumstände und des Zusammenlebens der Betroffenen.


Warum?

Gerade für Kandidatinnen und Kandidaten, die „noch“ die alte Rechtslage kennen und mit der Begründung einer Garantenpflicht nach § 1618a BGB schnell bei der Hand sind, müssen sich ein wenig umgewöhnen. Die Wiederholung des Aufbauschemas für Unterlassungsdelikte, gerade wenn wie hier noch ein Versuch dazu kommt, kann zudem für die sichere Klausurbewältigung nicht schaden.


Vertiefungsaufgabe

Bisherige Rechtsprechung und abweichende Literaturauffassungen (vgl. MüKo/Freund, 3. Aufl. 2017, § 13 Rn. 177) aufarbeiten und den Meinungsstreit zur Garantenstellung im Unterlassungsdelikt (im konkreten Fall: Versuchter Totschlag durch Unterlassen gem. §§ 212 Abs. 1, 13 Abs. 1, 23 Abs. 1, 12 Abs. 1, 22 StGB) ausformulieren;

Weiterführend sei auf die Besprechung unter HRR-Strafrecht hingewiesen.

 

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