top of page
Entscheidung der Woche 43-2023 (ZR)

Niklas Hüneburg
Eine Haftung des Tierhalters kommt auch dann in Betracht, wenn sich ein Mensch durch eine vom Tier herbeigeführte Gefahr für ein anderes Tier zu helfendem Eingreifen veranlasst sieht.
Widget Didn’t Load
Check your internet and refresh this page.
If that doesn’t work, contact us.
bottom of page
