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Entscheidung der Woche

Eine Woche – Eine Entscheidung – Eine Seite. Unter diesem Motto stellen wir auf einer DIN A4 Seite wöchentlich eine prüfungsrelevante Entscheidung vor. Abwechselnd in den drei großen Rechtsgebieten, mit Vertiefungshinweisen, Aktenzeichen & Fundstelle sowie schematischer Eingliederung in eine gutachterliche Prüfung.

Sebastian Hielscher

Ein verfassungsrechtliches Eingreifen gegenüber den Entscheidungen der Fachgerichte kommt unter anderem unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Willkürverbots in Betracht.

Entscheidung der Woche 26-2024 (ÖR)

Dilan Haviri

Für die Bewertung einer freiwilligen Vollendungsverhinderung beim beendeten Versuch (§ 24 I 1 2. Alt. StGB) ist entscheidend, ob der Täter "Herr seiner Entschlüsse" bleibt und auf der Grundlage einer willensgesteuerten Entscheidung die Vollendung der Tat verhindert; daran kann es fehlen, wenn gerade die seelische Erschütterung des Täters ein zwingender Grund für die Verhinderung des Erfolgseintritt ist.

Entscheidung der Woche 25-2024 (SR)

Shabnam Suleymanli

Hat der Prozessbevollmächtigte einer Partei die Anfertigung einer Rechtsmittelschrift seinem angestellten Büropersonal übertragen, ist er verpflichtet, das Arbeitsergebnis vor Absendung über das besondere elektronische Anwaltspostfach (bea) sorgfältig auf Vollständigkeit zu überprüfen. Dazu gehört auch die Überprüfung, ob das Rechtsmittelgericht richtig ist.

Entscheidung der Woche 24-2024 (ZR)

Lenn von Hörsten

Das nach § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO erforderliche Feststellungsinteresse kommt in den Fällen der sich typischerweise kurzfristig erledigenden Maßnahmen lediglich bei qualifizierten Grundrechtseingriffen in Betracht.

Entscheidung der Woche 23-2024 (ÖR)

Vivien-Christina Laue

Eine Schreckschusspistole stellt nur eine Waffe i.S.v. § 250 StGB dar, wenn der Explosionsdruck nach vorne aus dem Lauf austritt und die Waffe deshalb nach ihrer Beschaffenheit geeignet ist, erhebliche Verletzungen hervorzurufen.

Entscheidung der Woche 22-2024 (SR)

Julia Brandt

Der Reiseveranstalter kann keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.

Entscheidung der Woche 21-2024 (ZR)

Dennis Ainto

Der Staat genießt grundsätzlich keinen Ehrschutz und muss auch scharfe und polemische Kritik unter dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG aushalten.

Entscheidung der Woche 20-2024 (ÖR)

Lena Tenge

Wird der unter Vorspiegelung der Zahlungsbereitschaft durchgeführte Tankvorgang nicht vom Tankstellenpersonal bemerkt, ist der Täter wegen versuchten Betruges zu verurteilen. Seine Bemühungen, unentdeckt zu bleiben, ändern an dieser rechtlichen Beurteilung nichts.

Entscheidung der Woche 19-2024 (SR)

Marie-Christin Runkel

Erhält der Vermieter den Besitz an dem Mietobjekt durch den Einwurf der Schlüssel in den Briefkasten zurück und behält der Vermieter die Schlüssel, dann beginnt die kurze Verjährungsfrist des § 548 Abs. 1 BGB mit Kenntnis des Vermieters von dem Schlüsseleinwurf auch dann zu laufen, wenn das Mietverhältnis noch nicht beendet und der Vermieter nicht rücknahmebereit ist.

Entscheidung der Woche 18-2024 (ZR)

Charlotte Turzynski

Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG gibt nicht vor, wer Träger des Elterngrundrechts und Inhaber der Elternverantwortung sind und auch keine zur Wahrnehmung ihrer Verantwortung benötigten Handlungsmöglichkeiten. Diese sind durch den Gesetzgeber auszugestalten, welcher dabei das Elternrecht im Sinne von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG beachten muss.

Entscheidung der Woche 17-2024 (ÖR)
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