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Entscheidung der Woche

Eine Woche – Eine Entscheidung – Eine Seite. Unter diesem Motto stellen wir auf einer DIN A4 Seite wöchentlich eine prüfungsrelevante Entscheidung vor. Abwechselnd in den drei großen Rechtsgebieten, mit Vertiefungshinweisen, Aktenzeichen & Fundstelle sowie schematischer Eingliederung in eine gutachterliche Prüfung.

Dennis Ainto

Für Streitigkeiten über Rechte und Pflichten ehemaliger Bundeskanzler*innen im Zusammenhang mit nachwirkender Amtsaustattung ist nicht der Verwaltungsrechtsweg, sondern ausschließlich das Bundesverfassungsgericht zuständig.

Entscheidung der Woche 19-2025 ÖR

Emilia Debertin

Eine konkrete Gefahr im Sinne des § 315c Abs. 1 Nr. 2 d) StGB wird nicht erst durch den tatsächlichen Eintritt eines Unfalls, sondern bereits durch das Schaffen einer Gefährdungssituation begründet, in der der Eintritt eines Schadens mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Eine Beinahe-Kollision, die nur durch Zufall nicht zum Schaden führt, erfüllt bereits den Tatbestand der konkreten Gefahr, wenn der Täter durch sein grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten, wie etwa das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit an einer unübersichtlichen Stelle, eine solche gefährliche Situation herbeiführt.

Entscheidung der Woche 18-2025 (SR)

Marie-Christin Runkel

Mit dem Einsetzen eines Embryos in eine Stute wird dieses ein fester Bestandteil einer Sache gem. § 93 BGB. Nach der Geburt des Fohlens ist dieses gem. § 953 BGB Eigentum des Eigentümers des Pferdes.

Entscheidung der Woche 17-2025 (ZR)

Lenn von Hörten

Auch Bewerber für einen nicht im Beamtenverhältnis ausgestalteten juristischen Vorbereitungsdienst ( - das juristische Referendariat -) müssen Mindestanforderungen an eine Verfassungstreuepflicht erfüllen. Daran fehlt es, wenn sie sich aktiv gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen (bejaht für ein Mitglied und Funktionär der Partei „Der III. Weg").

Entscheidung der Woche 16-2025 (ÖR)

Dilan Haviri

Einer gefährlichen Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB macht sich schuldig, wer die Körperverletzung mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich begeht. Die Qualifikation setzt eine Beteiligung voraus, durch die sich die Gefährlichkeit der konkreten Tatsituation für das Opfer erhöht.

Entscheidung der Woche 15-2025 (SR)

Anastasia Hondronikos

Der Geschädigte kann einen adäquat kausal unfallbedingten und nach § 842 BGB, § 11 StVG zu ersetzenden Verdienstausfallschaden erleiden, wenn er berechtigterweise auf die ihm ärztlicherseits bescheinigte Arbeitsunfähigkeit vertraut und deshalb nicht zur Arbeit geht.

Entscheidung der Woche 14-2025 (ZR)

Elias El Bekkouri

Sobald eine Zuständigkeitsgrundlage des IStGH gemäß Artikel
12(2)(a) oder (b) des Statuts gegeben ist, ist keine weitere erforderlich.

Entscheidung der Woche 13-2025 (ÖR)

Pauline Wendt

Die Abgrenzung zwischen Vorsatz oder (bewusster) Fahrlässigkeit setzt eine Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Umstände voraus. Dabei ist regelmäßig das voluntative Vorsatzelement zu beachten, im Besonderen Umstände des Tatgeschehens wie die Angriffsweise oder die Motivation des Täters bei Tatbegehung.

Entscheidung der Woche 12-2025 (SR)

Beriwan Özdemir

Das bei einer Vielzahl von Darlehensablösungen von dem bisherigen Kreditinstitut in einer Vielzahl von Fällen von dem Kreditinstitut geforderte Entgelt für den mit der Ablösung des Kredits verbundenen Aufwand ist als Allgemeine Geschäftsbedingung anzusehen.

Entscheidung der Woche 11-2025 (ZR)

Pierre Watermann

Das Recht auf individuelle Grabgestaltung unterliegt den Beschränkungen, die sich aus dem Gemeinschaftscharakter des Friedhofs ergeben. Hierbei sind auch die Grundrechte anderer Friedhofsnutzer zu beachten.

Entscheidung der Woche 10-2025 (ÖR)
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