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Entscheidung der Woche

Eine Woche – Eine Entscheidung – Eine Seite. Unter diesem Motto stellen wir auf einer DIN A4 Seite wöchentlich eine prüfungsrelevante Entscheidung vor. Abwechselnd in den drei großen Rechtsgebieten, mit Vertiefungshinweisen, Aktenzeichen & Fundstelle sowie schematischer Eingliederung in eine gutachterliche Prüfung.

Pierre Watermann

Das Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Straßenraum ist Sondernutzung.

Entscheidung der Woche 02-2024 (ÖR)

Anna Lange

Bei der Tötung eines wenige Wochen oder Monate alten Kleinkindes kommt es für die Frage der Heimtücke nicht auf dessen Arg- und Wehrlosigkeit an, weil...

Entscheidung der Woche 01-2024 (SR)

Nina Zarth

Um ihre besondere Prüfpflicht nicht zu verletzen, ist eine Kraftfahrzeughändlerin verpflichtet, bei der Bestellung und Weitergabe von Ersatzschlüsseln eindeutige Berechtigungsnachweise vom Besteller zu verlangen.

Entscheidung der Woche 52-2023 (ZR)

Patrick Semrau

Enthaltungen stehen einer einstimmigen Beschlussfassung im Sinne des § 71 Abs. 10 NKomVG nicht entgegen.

Entscheidung der Woche 51-2023 (ÖR)

Laura Schlunk

§ 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB setzt voraus, dass der Täter mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich die Körperverletzung begeht.

Entscheidung der Woche 50-2023 (SR)

Silas Dreßler

Der Kommentar #DubistEinMann unter dem Beitrag einer Transfrau auf der Plattform „X“ ist eine zulässige Meinungsäußerung und gewährt keinen Anspruch auf Unterlassung der angegriffenen Äußerung.

Entscheidung der Woche 49-2023 (ZR)

Jasmin Wulf

Zur präventiven Kontrolle bauordnungsrechtlicher und bauplanungsrechtlicher Gesichtspunkte stellt ein Campingplatz kraft gesetzlicher Fiktion eine bauliche Gesamtanlage dar.

Entscheidung der Woche 48-2023 (ÖR)

Johanna Lange

Heimtücke i.S.d. § 211 II 2. Gruppe 1. Alt StGB erfordert kein heimliches Vorgehen des Täters.

Entscheidung der Woche 47-2023 (SR)

Benjamin-Karim Tebbeb

Einem Verbraucher kommt das Recht, einen Fernabsatzvertrag zu widerrufen, bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen,...

Entscheidung der Woche 46-2023 (ZR)

Jasmin Wulf

Das grundrechtsgleiche Recht des Art. 103 Abs. 3 GG enthält kein bloßes Mehrfachbestrafungsverbot, sondern ein Mehrfachverfolgungsverbot, das Verurteilte wie Freigesprochene gleichermaßen schützt.

Entscheidung der Woche 45-2023 (ÖR)
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