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Entscheidung der Woche

Eine Woche – Eine Entscheidung – Eine Seite. Unter diesem Motto stellen wir auf einer DIN A4 Seite wöchentlich eine prüfungsrelevante Entscheidung vor. Abwechselnd in den drei großen Rechtsgebieten, mit Vertiefungshinweisen, Aktenzeichen & Fundstelle sowie schematischer Eingliederung in eine gutachterliche Prüfung.

Nathalie Hamm

Das zur Erfüllung des Tatbestands der Hehlerei erforderliche einvernehmliche Handeln zwischen Vortäter und Hehler liegt auch in Fällen vor, in denen das Einverständnis des Vortäters auf einer Täuschung beruht.

Entscheidung der Woche 38-2019 (SR)

Antonia Hagedorn

Ein Fahrzeug hat einen Sachmangel gem. § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB, wenn bei Übergabe an den Käufer eine Abschalteinrichtung im Sinne von Art. 3 Nr. 10 VO 715/2007/EG installiert ist, die gem. Art. 5 Abs. 2 S. 1 VO 715/2007/EG unzulässig ist.

Entscheidung der Woche 37-2019 (ZR)

Anna Ordina

Soweit das Versammlungsrecht abschließend Regelungen hinsichtlich der polizeilichen Eingriffsbefugnisse enthält, geht es als Spezialgesetz dem allgemeinen Polizeirecht vor.

Entscheidung der Woche 36-2019 (ÖR)

Simon Künnen

Die (konkludent) erteilte Einwilligung in die Körperverletzung gem. § 223 Abs. 1 StGB der Teilnehmer eines Boxkampfes erstreckt sich lediglich auf solche Verletzungen des Gegners, welche bei regelkonformen Verhalten zu erwarten und üblich sind.

Entscheidung der Woche 35-2019 (SR)

Patrick Glatz

Schließt ein Verbraucher mit einem Online-Händler einen Kaufvertrag über eine neue Matratze, die ihm mit einer Schutzfolie versiegelt geliefert wird, handelt es sich hierbei nicht um einen Vertrag zur Lieferung versiegelter Waren gem. § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB.

Entscheidung der Woche 34-2019 (ZR)

Alina Amin

Wer aus religiösen Gründen einen Turban trägt, ist nicht bereits deshalb von der Helmpflicht beim Motorradfahren zu befreien.

Entscheidung der Woche 33-2019 (ÖR)

Malte Gauger

Ein vor Eintritt der Bewusstlosigkeit gefasster Sterbewille kann im bewusstlosen Zustand fortwirken.

Entscheidung der Woche 32-2019 (SR)

Paula Kirsten

Die zum „Schockschaden“ entwickelten Grundsätze (vgl. nur Senatsurteile vom 10. Februar 2015 – VI ZR 8/14, NJW 2015, 2246 Rn. 9; vom 27. Januar 2015 – VI ZR 548/12, NJW 2015, 1451 Rn. 6) sind auch in dem Fall anzuwenden, in dem das haftungsbegründende Ereignis kein Unfallereignis im eigentlichen Sinne, sondern...

Entscheidung der Woche 31-2019 (ZR)

Rocky Glaser

Der Verantwortliche eines ursprünglich erlaubt geparkten Fahrzeugs muss die Kosten bei einem Abschleppen aus einer nachträglich eingerichteten Halteverbotszone aus Gründen der Verhältnismäßigkeit erst ab einer Vorlaufzeit von mindestens drei vollen Tagen tragen, wobei eine stundenscharfe Berechnung nicht stattfindet.

Entscheidung der Woche 30-2019 (ÖR)

Lucas Haak

Für die Dauerhaftigkeit des Verlustes der Gebrauchsfähigkeit eines Körperglieds kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob das Opfer eine ihm mögliche medizinische Behandlung nicht wahrgenommen hat.

Entscheidung der Woche 29-2019 (SR)
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