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Entscheidung der Woche

Eine Woche – Eine Entscheidung – Eine Seite. Unter diesem Motto stellen wir auf einer DIN A4 Seite wöchentlich eine prüfungsrelevante Entscheidung vor. Abwechselnd in den drei großen Rechtsgebieten, mit Vertiefungshinweisen, Aktenzeichen & Fundstelle sowie schematischer Eingliederung in eine gutachterliche Prüfung.

Tim Nix

Ein Tennisspieler kann eine vom vertragsgemäßen Gebrauch nicht gedeckte Verschlechterung der Tennishalle, in der er einen Platz gemietet hat, auch dann zu vertreten haben, wenn ihm kein Verstoß gegen die Tennisregeln der ITF angelastet werden kann.

Entscheidung der Woche 32-2022 (ZR)

Vanessa Ahrndt

Glaubt der Täter, noch nicht alles Erforderliche getan zu haben, um den tatbestandlichen Erfolg herbeizuführen, liegt ein unbeendeter Versuch vor.

Entscheidung der Woche 30-2022 (SR)

Marie-Christin Runkel

Für die Berechnung von Schmerzensgeld kommt es insbesondere auf die Schwere der Verletzungen, das dadurch verursachte Leid, die Dauer, das Ausmaß der Wahrnehmung der Beeinträchtigung durch den Verletzten und den Verschuldensgrad des Schädigers an.

Entscheidung der Woche 29-2022 (ZR)

Daniel Müller

Für den Bundeskanzler gelten die Maßgaben zur Abgrenzung des Handelns in amtlicher Funktion von der nicht amtsbezogenen Teilnahme am politischen Wettbewerb grundsätzlich in gleicher Weise wie für die sonstigen Mitglieder der Bundesregierung.

Entscheidung der Woche 28-2022 (ÖR)

Emilia Debertin

Ein bloßes Eigeninteresse an der Tat allein begründet noch keine Mittäterschaft. Zusätzlich muss für § 25 Abs. 2 StGB auch eine eigene Tathandlung, zumindest in Form einer die Tatbestandsverwirklichung fördernden Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung, hinzutreten.

Entscheidung der Woche 27-2022 (SR)

Sirin Al Hakim

Für die Abgrenzung des straßenrechtlichen Gemeingebrauchs von einer Sondernutzung unerheblich ist die Frage, ob bzw. in welchem Umfang es zu einer (nicht nur unerheblichen) Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs kommen kann.

Entscheidung der Woche 25-2022 (ÖR)

Malte Gauger

Hinterlistig ist ein Überfall, wenn der Täter planmäßig in einer auf Verdeckung der wahren Absicht berechneten Weise vorgeht, um dem Gegner die Abwehr des nicht erwarteten Angriffs zu erschweren und die Vorbereitung auf die Verteidigung möglicherweise auszuschließen.

Entscheidung der Woche 24-2022 (SR)

Anna Engel

Nach Abschluss des Mietvertrags eintretende erhöhte Lärm- und Schmutzimmissionen begründen, auch wenn sie von einer auf einem Nachbargrundstück eines Dritten betriebenen Baustelle herrühren, bei Fehlen anderslautender Beschaffenheitsvereinbarungen...

Entscheidung der Woche 23-2022 (ZR)

Nils Grimmig

Die Reichweite des Mitwirkungsrechts aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG wird durch die in Art. 40 Abs. 1 Satz 1 GG angeordnete Wahl des Bundestagspräsidenten und seiner Stellvertreter begrenzt.

Entscheidung der Woche 22-2022 (ÖR)

Lilly Pietsch

Wer sein argloses Opfer in eine Falle lockt und es dadurch in eine andauernde wehrlose Lage bringt, tötet auch dann heimtückisch, wenn er die durch die Arglosigkeit herbeigeführte Wehrlosigkeit tatplangemäß vor der Umsetzung seines Tötungsvorhabens zu einem Raub oder einer räuberischen Erpressung ausnutzt.

Entscheidung der Woche 21-2022 (SR)
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