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Entscheidung der Woche

Eine Woche – Eine Entscheidung – Eine Seite. Unter diesem Motto stellen wir auf einer DIN A4 Seite wöchentlich eine prüfungsrelevante Entscheidung vor. Abwechselnd in den drei großen Rechtsgebieten, mit Vertiefungshinweisen, Aktenzeichen & Fundstelle sowie schematischer Eingliederung in eine gutachterliche Prüfung.

Yannik Bogel

Der Gesetzgeber hat bei der Ausgestaltung des öffentlich- rechtlichen Rundfunks dessen Funktionsfähigkeit und Programmautonomie zu schützen und muss dem Gebot der Staatsferne folgen.

Entscheidung der Woche 37-2025 (ÖR)

Anna Lange

Ein medizinisches Instrument, geführt von einem approbierten Arzt im Rahmen eines indizierten Eingriffs, kann je nach den Umständen des Einzelfalls ein gefährliches Werkzeug im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB sein.

Entscheidung der Woche 36-2025 (SR)

Josefine Behrens

Nach Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG gehören zum Schutz der Wissenschaftsfreiheit auch Personalentscheidungen.

Entscheidung der Woche 34-2025 (ÖR)

Nika Jahanafrooz

Für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch und damit für die Anforderungen an die Rücktrittsleistung des Täters kommt es darauf an, ob der Täter nach der letzten von ihm konkret vorgenommenen Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält (sog Rücktrittshorizont).

Entscheidung der Woche 33-2025 (SR)

Kevin Riebe

Der erforderliche hinreichend substanziierte Sachvortrag des Mieters zu einer gesundheitlichen Härte im Sinne von § 574 Abs. 1 S. 1 BGB kann insbesondere - muss aber nicht stets - durch Vorlage eines (ausführlichen) fachärztlichen Attests untermauert werden.

Entscheidung der Woche 32-2025 (ZR)

Jonas Rahn

Der BRD obliegt ein allgemeiner Schutzauftrag, dahingehend, dass der Schutz grundlegender Menschenrechte und Kernnormen des humanitären Völkerrechts auch bei Sachverhalten mit Auslandsbemühung gewahrt bleibt.

Entscheidung der Woche 31-2025 (ÖR)

Lilian Adams

Ein Verwertungsverbot aus § 136a Abs. 3 Satz 2, § 163a Abs. 3 Satz 2 StPO kommt nur bei Aussagen in Betracht, die der Beschuldigte in einer Vernehmung macht. Eine solche Vernehmung im Sinne der Strafprozessordnung liegt nur vor, wenn der Vernehmende der Auskunftsperson in amtlicher Funktion gegenübertritt und in dieser Eigenschaft von ihr Auskunft verlangt.

Entscheidung der Woche 30-2025 (SR)

Tim Nix

Bei der Rückabwicklung eines über eine Leasingsache geschlossenen Kaufvertrags nach mangelbedingtem Rücktritt richtet sich eine Anspruch des Lieferanten (Verkäufers) auf Wertersatz gem. § 346 Abs. 2 S. 1 BGB auch im Fall der leasingtypischen Abtretung der Gewährleistungsansprüche von dem Leasinggeber an den Leasingnehmer grundsätzlich nicht gegen den Leasingnehmer, sondern gegen den Leasinggeber als Käufer (Fortführung von Senat NJW 2014, 1583 Rn. 28 mwN).

Entscheidung der Woche 29-2025 (ZR)

Patricia Moreno Blanco

Bei Schmerzgriffen/Nervendrucktechniken handelt es sich um eine Maßnahme, bei der durch die Erzeugung von Druck auf empfindliche Stellen des Körpers ein Schmerzgefühl hervorgerufen wird. Es wird durch direkte Anwendung von Körperkraft auf den Körper des Betroffenen eingewirkt, sodass es sich um eine Form unmittelbaren Zwangs handelt.

Entscheidung der Woche 28-2025 (ÖR)

Monika Möller

Die in § 226 Abs. 1 StGB bezeichneten schweren Folgen müssen von längerer Dauer sein. Diese "Langwierigkeit" der schweren Folge ist Teil des tatbestandlichen Erfolgs; fehlt es hieran, ist der Tatbestand nicht vollendet. "Längere Dauer" ist dabei nicht mit Unheilbarkeit gleichzusetzen. Es genügt, wenn die Behebung bzw. nachhaltige Verbesserung des – länger währenden – krankhaften Zustands nicht abgesehen werden kann.

Entscheidung der Woche 27-2025 (SR)
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