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Entscheidung der Woche

Eine Woche – Eine Entscheidung – Eine Seite. Unter diesem Motto stellen wir auf einer DIN A4 Seite wöchentlich eine prüfungsrelevante Entscheidung vor. Abwechselnd in den drei großen Rechtsgebieten, mit Vertiefungshinweisen, Aktenzeichen & Fundstelle sowie schematischer Eingliederung in eine gutachterliche Prüfung.

Jan Niklas Kronshagen

Auch im Hinblick auf die hohe Strafdrohung des § 306 Abs. 1 StGB ist es zutreffend, eine vollendete Brandstiftung bei Waldungen nur in Fällen anzunehmen, in denen sich die besondere Gefahr dadurch manifestiert hat, dass bereits Unterholz oder ein Waldbaum so in Brand gesetzt sind, dass sie ohne weiteres Zutun weiterbrennen und den Brand auf andere Baumstämme übertragen können.

Entscheidung der Woche 51-2025 (SR)

Dean Weigel

Enthält ein Kaufvertrag über einen Oldtimer im Zusammenhang mit der Beschreibung des Erhaltungszustands die Angabe einer Zustandsnote, ist im Hinblick auf die erhebliche rechtliche und praktische Bedeutung von Zustandsnoten im Bereich des Kaufs von Oldtimern regelmäßig von einer Beschaffenheitsvereinbarung auszugehen, sofern nicht im Einzelfall besondere Umstände dagegen sprechen.

Entscheidung der Woche 50-2025 (ZR)

Julian Römer

Vage Vermutungen reichen nicht aus, um die Pressefreiheit nach Art. 5 Abs. 1 S. 2 einzuschränken.
Redaktionsarbeit ist umfassend geschützt, auch, wenn es um umstrittene Verlinkungen geht, um eine unabhängige Berichterstattung zu ermöglichen.

Entscheidung der Woche 49-2025 (ÖR)

Antonia Elisabeth Riepe

Ein Vermieter hat in die erforderlichen Maßnahmen zum Schutze der Mieter und einbezogener Personen vor Störungen des Mietverhältnisses zu treffen.

Entscheidung der Woche 47-2025 (ZR)

Leon Münch

Die Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG hat eine wirtschaftliche und eine auf die Erhaltung der Persönlichkeit bezogene Dimension.

Entscheidung der Woche 46-2025 (ÖR)

Johanna Lange

Schon die Bezeichnung eines Werkzeugs legt dessen Gefährlichkeit zugrunde, die für die Einordnung nach § 244 Abs. 1 Nr. 1 a) StGB notwendig ist.

Entscheidung der Woche 45-2025 (SR)

Maximilian Lotz

Hat ein Kraftfahrzeugeigentümer mit seinem Fahrzeug Marke BMW, Modell X 3, das wie alle Fahrzeuge aus derselben Baureihe mit einem Tankdeckel ohne Verriegelungsmöglichkeit ausgestattet ist, eine vollautomatische Waschstraße benutzt und nach dem Waschvorgang festgestellt, dass der Tankdeckel des Fahrzeugs abgerissen und das Fahrzeug am Kotflügel beschädigt war, haftet der Waschstraßenbetreiber nicht für den entstandenen Schaden, wenn auf einem Schild vor der Einfahrt in die Waschstraße "Einfahrbedingungen & Hausrecht" u.a. der Hinweis erfolgt "Bedienungshinweise des Fahrzeugherstellers zur Waschstraßenbenutzung unbedingt beachten" ... "Tank- und Wartungsklappen müssen sicher verriegelt sein".

Entscheidung der Woche 44-2025 (ZR)

Janek Steinert

Die Beteiligung am Ehebruch des Ehepartners eines Kameraden ist möglicherweise ein Verstoß gegen die vorgeschriebene Kameradschaftspflicht.

Entscheidung der Woche 43-2025 (ÖR)

Emily Letkemann

Ein unmittelbares Ansetzen liegt noch nicht vor, wenn das Opfer die Gefahrenzone noch nicht betreten hat; in diesem Fall fehlt noch ein wesentlicher Zwischenschritt zur Tatbestandsverwirklichung.

Entscheidung der Woche 42-2025 (SR)

Niklas Hüneburg

Ohne besondere Belehrung über die Gefahren des Straßenverkehrs und einer Regeleinweisung dürfen Kinder nicht selbstständig Fahrradfahren. Nach einer entsprechenden Belehrung über die Regeln und Gefahren sowie einer gewissen Erprobung müssen schulpflichtige Kinder aber nicht mehr ständig beaufsichtigt werden.

Entscheidung der Woche 41-2025 (ZR)
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