top of page

Entscheidung der Woche

Eine Woche – Eine Entscheidung – Eine Seite. Unter diesem Motto stellen wir auf einer DIN A4 Seite wöchentlich eine prüfungsrelevante Entscheidung vor. Abwechselnd in den drei großen Rechtsgebieten, mit Vertiefungshinweisen, Aktenzeichen & Fundstelle sowie schematischer Eingliederung in eine gutachterliche Prüfung.

Robin Dudda

Mit dem Schadensersatzanspruch neben der Leistung gem. §§ 634 Nr. 4, 280 Abs. 1 BGB kann Ersatz für Schäden verlangt werden, die aufgrund eines Werkmangels entstanden sind und durch eine Nacherfüllung der geschuldeten Werkleistung nicht beseitigt werden können.

Entscheidung der Woche 28-2019 (ZR)

Jendrik Wüstenberg

Die vom Bundesverfassungsgericht in Bezug auf die Zurückweisung von Wahlwerbung im Fernsehen und im Hörfunk entwickelte Rechtsprechung – wonach Rundfunkanstalten Wahlwerbung politischer Parteien im Fernsehen und im Rundfunk nur dann zurückweisen dürfen, wenn der Verstoß gegen die allgemeinen Strafgesetze evident ist und nicht leicht wiegt -, ist auf eine ordnungsbehördliche Anordnung, ein bestimmtes Wahlplakat zu entfernen, nicht übertragbar.

Entscheidung der Woche 27-2019 (ÖR)

Malte Gauger

Das Ankaufen i.S.d. § 259 Abs. 1 StGB setzt die Erlangung der tatsächlichen Verfügungsgewalt voraus.

Entscheidung der Woche 26-2019 (SR)

Moritz Stamme

Die Übermittlung eines „presserechtlichen Informationsschreibens“ greift in der Regel nicht rechtswidrig in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eines Presseunternehmens ein.

Entscheidung der Woche 25-2019 (ZR)

Frederike Hirt

Für das Verfahren beim Ausschluss aus einer Gemeinderatsfraktion gelten die im Vereinsrecht anerkannten Grundsätze zur Unzulässigkeit eines „Richters in eigener Sache“.

Entscheidung der Woche 24-2019 (ÖR)

Klara Stolz

Sachbeschädigung tritt nicht im Wege der Gesetzeskonkurrenz in Form der Konsumtion hinter schweren Bandendiebstahl oder den Wohnungseinbruchsdiebstahl zurück.

Entscheidung der Woche 23-2019 (SR)

Jonas Vonjahr

Verkaufsstände auf einer Messe, die vornehmlich dem Verkauf dient, sind als bewegliche Gewerberäume i.S.d. § 312b Abs. 2 S. 1 BGB zu klassifizieren. Demnach steht einem Käufer in den Fällen des Kaufes an einem solchen Stand kein Widerrufsrecht nach §§ 312g Abs. 1, 355 BGB zu.

Entscheidung der Woche 22-2019 (ZR)

Daniel Müller

Der Ausschluss der gemeinschaftlichen Stiefkindadoption allein in nichtehelichen Familien verstößt gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgebot.

Entscheidung der Woche 21-2019 (ÖR)

Finja Maasjost

Ein Strafverteidiger darf solche Beweismittel, die kein spezifisches Beweismaterial darstellen, dem staatlichen Zugriff nicht durch Verborgenhalten oder Angabe eines falschen Belegenheitsort entziehen.

Entscheidung der Woche 20-2019 (SR)

Felicia Maas

Der Honoraranspruch des Zahnarztes für implantologische Leistungen entfällt, wenn die Implantate fehlerhaft eingesetzt wurden und eine Nachbehandlung zur Vermeidung eines größeren Übels nichts an der völligen Unbrauchbarkeit der zahnärztlichen Leistung ändert.

Entscheidung der Woche 19-2019 (ZR)
bottom of page